Gefahrstoffbeauftragte(r)

n.n.

Schillingallee 35, 18057 Rostock

0381 494 xxx

@Gefahrstoffbeauftragte(r)


Allgemeines

Der Gefahrstoffbeauftragte berät und unterstützt den Vorstand bei der Konkretisierung der Pflichten, die sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung, aber auch aus dem übrigen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben. Er ist bei der Ausübung seiner Aufgaben unmittelbar dem Vorstand unterstellt.

Auch wenn der Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" in der neuen Gefahrstoffverordnung gar nicht auftritt, ist das Aufgabenprofil des Gefahrstoffbeauftragten gefragter denn je. Es werden umfassende Fachkenntnisse benötigt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu Anforderungen an deren Lagerung sowie zu Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen.

Rechte

  • Der Gefahrstoffbeauftragte ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei.
  • Er darf wegen der Erfüllung siener Aufgaben nicht benachteiligt werden.
  • Vortragsrecht beim Vorstand

Pflichten

  • Ansprechpartner für alle Mitarbeiter bei Angelegenheiten zur Umsetzung der GefStoffV.
  • Spezielle Beratung der verantwortlichen Leiter bzgl.
    • der Beurteilung von Arbeitsstoffen
    • der Beurteilung von Gefährdungen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen (Gefährdungsbeurteilung)
    • der Aufstellung von Betriebsanweisungen
    • der Durchführung von Unterweisungen
    • der notwendigen technischen Umgestaltung und Ausstattung von Arbeitsräumen in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird
  • Er ist verpflichtet, auf alle Verstöße gegen die GefStoffV hinzuweisen und die Verantwortlichen auf unverzügliche Abhilfe zu drängen.
  • Teilnahme an allgemeinen Begehungen im Rahmen des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes.
  • Durchführung spezieller Arbeitsplatzbegehungen und erforderlichenfalls von Messungen in Arbeitsräumen der Universitätsmedizin.
  • Enge Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.